ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Dienstleistungen und Rechte des Fotografen

contrastblack Studio e.U., FN 522741m

Marokkanergasse 7, A-1030 Wien, Österreich

Tel: +43 660 240 6394

Email: hello @ contrastblack.com

1. Geltungsbereich der AGB

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbe-ziehungen zwischen dem Kunden einerseits und dem contrastblack Studio e.U. („Fotogra-fen“) andererseits aus der Beauftragung von Fotografiedienstleistungen und/oder der Ein-räumung von Rechten an Licht- oder Laufbildern (im Folgenden kurz: Fotografien), auch wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Fotograf hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu-gestimmt.

1.4. AGB des Kunden widerspricht der Fotograf hiermit ausdrücklich.

1.5. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn er den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

2. Vertragsabschluss

2.1. Sämtliche Angebote des Fotografen sind, sofern keine ausdrückliche Annahmefrist genannt wird, unverbindlich und freibleibend.

2.2. Der Vertragsabschluss erfolgt durch fristgerechte Annahme des Angebotes des Fotografen.

2.3. Sämtliche vom Fotografen ausdrücklich verbindlich zugesagten Leistungsfristen stehen unter der Bedingung, dass der Kunde seinen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachkommt. Werden Leistungsfristen nicht ausdrücklich zugesagt, so gelten sie als ungefähre Zeitplanung.

3. Urheberrechtliche Bestimmungen

3.1. Aufgrund des Gesetzes stehen alle Urheber- oder Leistungsschutzrechte im Zeitpunkt der Fotoaufnahme dem Fotografen zu.

3.2. Das Eigentum an den digitalen, originalen Bilddateien steht dem Fotografen zu. Der Kunde erhält digitale und im Ermessen des Fotografen bearbeiteten Kopien an der getroffenen Auswahl und vereinbarten Anzahl der Fotografien.

3.3. Der Fotograf räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts Li-zenzrechte im Umfang des Angebotes an der getroffenen Auswahl und vereinbarten Anzahl der Fotografien ein.

3.4. Ist in dem Angebot nichts geregelt, so erwirbt der Kunde eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den vereinbarten oder dem Fotografen schriftlich of-fen gelegten Verwendungszweck.

3.5. Der Kunde ist bei jeder Verwertung der Fotografie verpflichtet, den Namen des Fotografen wie folgt zu bezeichnen: [Calin Teodorescu / contrastblack Studio] und allfällige Kennzeich-nungen am Foto und in den Metadaten des Fotos zu belassen.

3.6. Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem Vertragszweck erforderlich ist.

3.7. Den Fotografen trifft nach Übergabe der Kopien der Fotografien keine Verpflichtung zur Aufbewahrung der Fotografien. Er bleibt aber dazu berechtigt.

3.8. Jede Rechteübertragung erfolgt vorbehaltlich jener Rechte, die der Fotograf einer fotografi-schen Verwertungsgesellschaft zur treuhändigen Wahrnehmung übertragen hat.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

4.1. Ist die Bereitstellung abgebildeter Werke, von Models oder Locations nicht vertragsgegen-ständlich, so ist der Kunde für die Einholung allenfalls erforderlicher Bewilligungen Dritter verantwortlich. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos.

4.2. Ist die Bearbeitung fremder Fotografien oder anderer Werke vertragsgegenständlich, so sichert der Kunde zu, dafür über die entsprechenden Rechte zu verfügen. Er hält den Foto-grafen diesbezüglich schad- und klaglos.

4.3. Innerhalb des vom Auftrag vorgegebenen sachlichen Rahmen untersteht der Fotograf in seinem Schaffensprozess keinen Weisungen des Kunden. Dies gilt auch für die Bildbearbei-tung (Post-Produktion), insofern keine schriftliche Vertragsklausel dem widerspricht.

4.4. RAW-Dateien (Originaldateien) verbleiben bei contrastblack Studio und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und nur gegen angemessenes Entgelt. Der Fotograf behält sich das Recht vor, seine Auswahl an Dateien zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat keine Ansprüche auf die Herausgabe des gesamten Katalogs.

4.5. Dem Kunden steht das Recht zu, binnen 7 Arbeitstagen aus der vom Fotografen übermittel-ten Vorauswahl die vereinbarte Anzahl an Fotografien auszuwählen. Der Fotograf wird die ausgewählten Fotografien sodann nachbearbeiten und dem Kunden zur finalen Abnahme übermitteln. Die finale Abnahme hat sodann binnen weiterer 7 Arbeitstagen zu erfolgen. Dem Kunden steht einmalig das Recht zu, Nachbearbeitungen zu fordern. Weitere Nachbe-arbeitungen sind kostenpflichtig, es sei denn, sie sind auf einen Mangel der Fotografie zu-rückzuführen.

4.6. Unterbleibt die fristgerechte Vorauswahl, so ist der Fotograf selbst berechtigt, die Auswahl nach bestem Wissen zu treffen. Erfolgt keine fristgerechte finale Abnahme, so gelten die Fo-tografien als genehmigt.

4.7. Bestellt der Kunde den Auftrag ab, so steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten gesondert zu bezahlen.

5. Zahlungen

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, Rechnungen des Fotografen umgehend, längstens aber binnen 14 Tagen zu bezahlen.

5.2. Sämtliche Preise verstehen sich als Netto-Preise, sohin zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-steuer.

5.3. Der Fotograf ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzu-rufen.

5.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Fotograf die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben zu je € 25,00 und/oder die tariflichen Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechts-anwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unbe-rührt.

5.5. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Fotograf sämtliche erbrachten Leistun-gen und Teilleistungen, auch im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträ-ge, sofort fällig stellen. Weiters ist der Fotograf nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen.

5.6. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Fotograf für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die soforti-ge Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern. Demnach gilt ein Terminverlust als vereinbart.

5.7. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Fotografen aufzurechnen, außer er hätte die Forderung schriftlich anerkannt oder sie wurde gerichtlich festgestellt.

5.8. Nicht ausdrücklich gewidmete Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf Kosten und Spe-sen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Der Fotograf ist jedoch berech-tigt, eingehende Zahlungen zuerst auf die älteste Forderung anzurechnen.

6. Gewährleistung / Haftung

6.1. Für seine entgeltlichen Leistungen leistet der Fotograf Gewähr im Sinne der Bestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Der Fotograf weist vorsorglich darauf hin, dass ästhetische Wahrneh-mungsunterschiede oder geringfügige Farbunterschiede keinen Mangel begründen.

6.2. Die Haftung des Fotografen und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sons-tigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) ist im Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsaus-schluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die der Fotograf zur Bearbei-tung übernommen hat. Soweit die Haftung des Fotografen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner „Leute“.

6.3. Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requi-siten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

7. Sonstiges

7.1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übri-gen Bestimmungen nicht berührt werden.

7.2. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abge-hen von dem Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail entsprechen der Schriftform.

7.3. Sollten in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sein, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechts-spezifische Form zu verwenden.

7.4. Auf dieses Vertragsverhältnis findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen Anwendung.

7.5. Der Gerichtsstand und Erfüllungsort für die vertragsgegenständlichen Leistungen ist in 1030 Wien.